BDA-Handreichung zur Frage der Wirkung der EU-Entgelttransparenzrichtline (RL 2023/970/EU) nach Ablauf der Umsetzungsfrist
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hat Deutschland mit Ablauf des 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Mit einer Umsetzung in nationales Recht ist frühestens Anfang 2027 zu rechnen. In der Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob und wie die nicht umgesetzte Richtlinie unmittelbar Einfluss auf die Arbeitsbeziehungen in Deutschland hat.
Zwar ist das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) im Licht von Art. 157 AEUV auszulegen. Daraus lässt sich eine unmittelbare Wirkung der zentralen Vorschriften der Richtlinie jedoch nicht ableiten. Soweit diese im Widerspruch zum deutschen EntgTranspG stehen oder Materien betreffen, auf deren Einführung das deutsche EntgTranspG bewusst verzichtet hat, entfaltet die Richtlinie keine unmittelbare Wirkung. Deren unmittelbare Anwendung würde dem Gestaltungsspielraum widersprechen, den die Richtlinie
dem nationalen Gesetzgeber einräumt.
Hier finden Sie das komplette Positionspapier der BDA zum Download.


