Aktuelles und Events

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Entgelttransparenzrichtlinie entfaltet keine unmittelbare Wirkung

BDA-Handreichung zur Frage der Wirkung der EU-Entgelttransparenzrichtline (RL 2023/970/EU) nach Ablauf der Umsetzungsfrist Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hat Deutschland mit Ablauf des 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Mit einer Umsetzung in nationales Recht ist frühestens Anfang 2027 zu rechnen. In der Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob und wie die nicht umgesetzte …

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Mein Name ist Tobias Holtz,

und seit dem 1. August 2026 bin ich als Arbeitgeberberater für Personal- und Organisationsentwicklung beim Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen tätig. Mein Weg hierher war vielseitig: Nach der Schule war ich gut zehn Jahre bei der Bundeswehr – als Ausbilder, als Führungskraft und in Auslandseinsätzen. Anschließend habe ich Psychologie und später dann Coaching und Systementwicklung studiert und mich …

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av praesidium mitglieder 0000 Volker Meyer Praesident Heinrich Meyer Werke Breloh

Für eine nachhaltige und generationengerechte Altersversorgung: AV-Präsident Volker Meyer plädiert für eine zügige Umsetzung der Rentenreform und die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63

Die angedachte Rentenreform und dabei insbesondere die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 wird vom Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V. (AV) begrüßt. AV-Präsident Volker Meyer hält die geplanten Änderungen für notwendig, um die Rentenkasse zu entlasten und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen die aktuellen Bestrebungen einiger Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten.

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Hinweisgeberschutz und Kündigung in der Wartezeit

BAG, Urteil vom 04.12.2025, 2 AZR 51/25

Das Bundesarbeitsgericht stellt in diesem Urteil klar, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes erst mit einer tatsächlichen Meldung oder Offenlegung eines Rechtsverstoßes einsetzt. Die bloße Kenntnis eines Verstoßes reicht nicht aus, um eine Kündigung als unzulässige Repressalie einzuordnen.

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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Wartezeitkündigung

BAG, Urteil vom 29.01.2026, 2 AZR 128/25

Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu entscheiden. Der Kläger war seit dem 01.10.2023 bei der beklagten Stadt tätig und als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Im Arbeitsvertrag war eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Nachdem der Kläger im Oktober mehrfach unpünktlich zur Arbeit erschienen war, kam es zu einem Kritikgespräch sowie zu einem internen Vermerk des Vorgesetzten, wonach eine Fortsetzung der Erprobung nicht empfohlen wurde. In einem weiteren Gespräch am 04.12.2023 wurde der Kläger darüber informiert, dass eine Kündigung während der Probezeit beabsichtigt sei.

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Kein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Einwurf-Einschreiben

Das BAG hat entschieden, dass die Einhaltung des neuartigen Scan-Verfahrens bei der Zustellung eines Einwurf-Einschreibens keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung liefert.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Zentrale Streitfrage war, ob der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt hatte.